Termine und Fristen finden Sie hier.
- Unterrichtsorganisation
Informationen zu den Schul- und Hauptseminartagen finden Sie hier.
Hinweise Unterrichtseinsatz 1. Ausbildungsjahr Hinweise Unterrichtseinsatz 2. Ausbildungsjahr Teilnehmer des Studiengangs "Master Berufliche Bildung Integriert" finden Informationen zu den Schul- und Hauptseminartagen hier.
- Lehrproben
Nach § 21 LPO II müssen insgesamt 3 Prüfungslehrproben abgelegt werden: 2 Lehrproben aus der beruflichen Fachrichtung und 1 Lehrprobe aus dem Unterrichtsfach bzw. 3 Lehrproben in der beruflichen Fachrichtung, falls kein Unterrichtsfach vorhanden ist.
- 1. Ausbildungsjahr an der Seminarschule: 2 Lehrproben (je 45 min.)
- 2. Ausbildungsjahr an der Einsatzschule: 1 Lehrprobe (mind. 90 min.)
- Eröffnung: 1 Woche vor der Lehrprobe (auch in den Ferien möglich)
- Bei Krankheit am Tag der Lehrprobe: Zeugnis des Gesundheitsamtes erforderlich
- Bei Krankheit nach der Eröffnung: Ersatztermin mit neuem Thema
Lehrprobe Ausarbeitung Deckblatt und Struktur Schulpsychologie Schulpsychologisches Fachgespräch Deckblatt und Struktur - Hausarbeit
Jede Referendarin/Jeder Referendar hat nach § 18 LPO II eine schriftliche Hausarbeit aus dem Gebiet der Pädagogik oder der Psychologie oder der Didaktik einer beruflichen Fachrichtung anzufertigen.
Hinweise zur Hausarbeit Deckblatt Hausarbeit Bewertungsbogen Hausarbeit - Mündliche Prüfungen / Kolloquium
Im 2. Ausbildungsjahr findet das Kolloquium (§ 19 LPO II) sowie mündliche Prüfungen (§ 20 LPO II) statt:
- Kolloquium im Seminarbezirk des 2. Ausbildungsjahres (30 min)
- Bei Krankheit am Tag der Prüfungen: Amtsärztliches Attest erforderlich
Mündliche Prüfungen im Seminarbezirk des 1. Ausbildungsjahres
- Didaktik der beruflichen Fachrichtung (20 min, ohne Unterrichtsfach 40 min)
- Didaktik des Unterrichtsfaches (20 min)
- Staatsbürgerliche Bildung, Schulrecht/Schulkunde (insgesamt 20 min, bei Unterrichtsfach Sozialkunde 20 min Schulrecht/Schulkunde und keine Prüfung in staatsbürgerlicher Bildung)
Inhalte der Hauptseminarmodule sowie staatsbürgerliche Bildung und Schulrecht/Schulkunde finden Sie hier.
- Gutachten
Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellt nach § 22 LPO II die zuständige Seminarvorständin/der zuständige Seminarvorstand auf Grund von Vorschlägen der Seminarlehrkräfte und der Leiterin oder des Leiters der Einsatzschule ein Gutachten.
Bewertet werden die Teilbereiche
- Unterrichtskompetenz,
- Erzieherische Kompetenz und
- Handlungs- und Sachkompetenz Eine exemplarische Gutachtenvorlage finden Sie hier.
- Notenbildung
Für die Bildung der Note des 2. Staatsexamens werden nach LPO II die Prüfungsteile unterschiedlich gewichtet:
Zur Notenermittlung wird der Teiler 13 verwendet.
Weitere Regelungen zur Bildung der Gesamtnote und der Platzziffer befinden sich in der LPO II.
Adresse
Staatliches Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen Luisenstraße 9
80333 München
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Drausnickstraße 1D
91052 Erlangen
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Rechtliche Hinweise