Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vorbereitungsdienst werden unter anderem durch folgende Gesetze und Vorschriften festgelegt:
- LPO II - Lehramtsprüfungsordnung II: Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
Inhalte z. B.:
- Organisation und Durchführung der Zweiten Staatsprüfung
- Inhalte und Bewertung von Prüfungen sowie Anerkennungen
- ZALBV - Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (Verordnung Zulassungs- und Ausbildungsordnung berufliche Schulen)
Inhalte z. B.:- Zulassungsvoraussetzungen
- Zuständigkeiten
- Organisatorische Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes
- Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
- Aufgaben der Seminar- und Betreuungslehrkräfte
- ALBS - Anweisungen zur Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (ZALBV) und zur Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
Inhalte z. B.:
- Ausbildungsziele und -inhalte
- Zuständigkeiten und Aufgaben
- Ausführungen zur Zweiten Staatsprüfung
- Ergänzende Vorgaben, z. B. Kultusministerielle Schreiben (KMS) sowie Festlegungen des Studienseminars
Rechtlich bindend ist der genaue Wortlaut in den Gesetzen und Verordnungen. Verantwortlich für die Durchführung des Vorbereitungsdienstes ist das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.