Einheitlicher Bewertungsbogen
- Für eine transparente und bayernweit einheitliche Leistungsbeurteilung wurden einheitliche Bewertungsbögen für Lehrproben und Hausarbeiten entwickelt, die auf unserer Homepage unter „Downloads“ verfügbar sind.
Leitfaden/Checkliste zur Unterstützung von Betreuungslehrkräften
- Transparente und einheitliche Leistungsbeurteilung erfordert einen intensiven fachlichen Austausch.
- Alle Lehrprobenvorsitzende nehmen an der dafür entwickelten Fortbildung zur Unterrichtsbeobachtung und -beurteilung teil.
Systematisierung des Erstellungsprozesses von Kolloquiumsfällen
- Eine Seminarvorständin/ein Semianrvorstand beauftragt Seminarlehrkräfte mit der Erstellung eines Kolloquiumsfalls.
- Die Seminarlehrkräfte erhalten Dokumentvorlagen zur Sicherstellung einer festgelegten Struktur.
- Der Prozess gewährleistet Qualität und Vergleichbarkeit der Kolloquiumsfälle.
Stetige Weiterentwicklung der Kolloquiums- Prüfungsfälle – „am Zahn der Zeit“
- Die Kolloquiumsfälle spiegeln realistische und aktuelle Situationen aus dem schulischen Alltag wider.
- Daher werden fortlaufend neue, aktuelle Fälle erstellt, um zeitgemäße Szenarien abzubilden.
- Auf unserer Homepage sind exemplarische Fälle für Studienreferendarinnen und -referendare zur Kolloquiumsvorbereitung verfügbar.
Bewertungshilfe für Prüfende des Kolloquiums und der mündlichen Prüfungen
- Allen Prüfenden stehen einheitliche Bewertungshilfen zur Verfügung, um eine transparente und konsistente Leistungsbeurteilung zu gewährleisten.
- Diese sind im Bereich „Downloads“ auf unserer Homepage einsehbar.
Workshop zur Abnahme des Kolloquiums: Videokonferenz für neue Seminarlehrkräfte
- Die Prüfenden des Kolloquiums sind Seminarlehrkräfte aus ganz Bayern.
- Für Seminarlehrkräfte bietet das Studienseminar einen Workshop per Videokonferenz zur optimalen Vorbereitung auf die Kolloquiumsabnahme an.
- Der Workshop gewährleistet landesweit einheitliche Abläufe sowie gleiche Prüfungsbedingungen und -beurteilungen.
Einheitliches Prüfungsformat Schulrecht/Schulkunde
- Für die Prüfungen in Schulrecht/Schulkunde und Staatsbürgerlicher Bildung wird ein einheitliches, bayernweit gültiges Prüfungsformat entwickelt.
- Die Prüfungen werden in ein kompetenzorientiertes Format überführt.
Bayernweit abgestimmter Prozess zur Erstellung des Gutachtens mit veröffentlichten Kriterien
- Die zuständige Seminarvorständin bzw. der zuständige Seminarvorstand erstellt gem. §22 LPO II am Ende des Vorbereitungsdienstes ein Gutachten.
- Hierfür wurde eine einheitliche Gutachtenvorlage entwickelt, die von der gesamten Seminarvorstandschaft verwendet wird.
- Eine exemplarische Gutachtenvorlage ist auf der Homepage einsehbar.
Zusätzliches Gutachten für RuR mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
- Das "neue Unterrichtsfach" Psychologie mir schulpsychologischem Schwerpunkt weist spezifische Schwerpunkte auf, die sich von anderen Fächern unterscheiden.
- Deshalb wurde für Referendarinnen und Referendare dieses Faches ein spezielles Gutachten entwickelt, das von der gesamten Seminarvorstandschaft genutzt wird.
