Unterlagen und Infomationen zur Ausbildung an den Seminarschulen
Termine und Fristen finden Sie hier.
Im 1. Ausbildungsjahr findet je eine Lehrprobe in der beruflichen Fachrichtung und dem Unterrichtsfach statt.
- Das Eröffnungsprotokoll der Lehrprobe wird an die Prüfungsvorsitzende/den Prüfungsvorsitzenden (per Fax oder E-Mail) geschickt.
- Das Ergebnisprotokoll und eine Ausfertigung der Ausarbeitung wird ggf. von der Seminarschule im Auftrag der Prüfungsvorsitzenden/des Prüfungsvorsitzenden an das Studienseminar geschickt. Ein Versand per Einschreiben, sowie ein Vorabversand per E-Mail oder Fax ist nicht nötig.
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Das Thema der Hausarbeit wird gemäß § 18 LPO II von einer der beiden Seminarlehrkräfte in gegenseitiger Absprache vergeben und bedarf der Genehmigung durch die Seminarvorständin/den Seminarvorstand.
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- Jede Seminarlehrkraft prüft seine eigenen Referendarinnen und Referendare im eigenen Fach.
- Jede Seminarlehrkraft darf im Kolloquium nicht seine eigenen Referendarinnen und Referendare prüfen.
- Termine und Prüfer werden auf der Internetseite nach dem Login hier bekannt gegeben. Jede Seminarlehrkraft prüft ihren Einsatz (ggf. auch an unterschiedlichen Orten möglich).
- Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellen die Seminarlehrkräfte I und II in gegenseitiger Absprache einen Gutachtenvorschlag für jede Referendarin/jeden Referendar.
- Vorlagen für das Gutachten befinden sich hier.
- Termine und Fristen befinden sich hier.
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Im 1. Ausbildungsjahr werden von jeder Seminarlehrkraft mindestens 2 Entwicklungsgespräche mit jeder Referendarin/jedem Referendar geführt und dokumentiert.
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- Die Referendarinnen und Referendare führenTätigkeitsnachweise.
- Die hier bereitgestelle Vorlage für die Tätigkeitsnachweise der Referendarinnen und Referendare dient als Hilfestellung. Sie kann von der Seminarlehrkraft angepasst werden.
- Die Tätigkeitsnachweise verbleiben bei der Seminarlehrkraft.
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