Unterlagen und Infomationen zum Unterrichtseinsatz und zu den Prüfungen nach LPO II

Termine und Fristen finden Sie hier.

Informationen zu den Schul- und Hauptseminartagen finden Sie hier.

 
Hinweise Unterrichtseinsatz 1. Ausbildungsjahr
 
Hinweise Unterrichtseinsatz 2. Ausbildungsjahr

Teilnehmer des Studiengangs "Master Berufliche Bildung Integriert" finden Informationen zu den Schul- und Hauptseminartagen hier.

Nach § 21 LPO II müssen insgesamt 3 Prüfungslehrproben abgelegt werden: 2 Lehrproben aus der beruflichen Fachrichtung und 1 Lehrprobe aus dem Unterrichtsfach bzw. 3 Lehrproben in der beruflichen Fachrichtung, falls kein Unterrichtsfach vorhanden ist.

  • 1. Ausbildungsjahr an der Seminarschule: 2 Lehrproben (je 45 min.)
  • 2. Ausbildungsjahr an der Einsatzschule: 1 Lehrprobe (mind. 90 min.)
  • Eröffnung: 1 Woche vor der Lehrprobe (auch in den Ferien möglich)
  • Bei Krankheit am Tag der Lehrprobe: Zeugnis des Gesundheitsamtes erforderlich
  • Bei Krankheit nach der Eröffnung: Ersatztermin mit neuem Thema
 
Lehrprobe Ausarbeitung Deckblatt und Struktur

Jede Referendarin/Jeder Referendar hat nach § 18 LPO II eine schriftliche Hausarbeit aus dem Gebiet der Pädagogik oder der Psychologie oder der Didaktik einer beruflichen Fachrichtung anzufertigen.

 
Hinweise zur Hausarbeit
 
Deckblatt Hausarbeit
 
Bewertungsbogen Hausarbeit

Im 2. Ausbildungsjahr findet das Kolloquium (§ 19 LPO II) sowie mündliche Prüfungen (§ 20 LPO II) statt:

  • Kolloquium im Seminarbezirk des 2. Ausbildungsjahres (30 min)
  • Bei Krankheit am Tag der Prüfungen: Amtsärztliches Attest erforderlich

 

Mündliche Prüfungen im Seminarbezirk des 1. Ausbildungsjahres

  • Didaktik der beruflichen Fachrichtung (20 min, ohne Unterrichtsfach 40 min)
  • Didaktik des Unterrichtsfaches (20 min)
  • Staatsbürgerliche Bildung, Schulrecht/Schulkunde (insgesamt 20 min, bei Unterrichtsfach Sozialkunde 20 min Schulrecht/Schulkunde und keine Prüfung in staatsbürgerlicher Bildung)

Inhalte der Hauptseminarmodule sowie staatsbürgerliche Bildung und Schulrecht/Schulkunde finden Sie hier.

Gegen Ende des Vorbereitungsdienstes erstellt nach § 22 LPO II die zuständige Seminarvorständin/der zuständige Seminarvorstand auf Grund von Vorschlägen der Seminarlehrkräfte und der Leiterin oder des Leiters der Einsatzschule ein Gutachten.

Bewertet werden die Teilbereiche

  • Unterrichtskompetenz,
  • Erzieherische Kompetenz und
  • Handlungs- und Sachkompetenz

Für die Bildung der Note des 2. Staatsexamens werden nach LPO II die Prüfungsteile unterschiedlich gewichtet:

 

Zur Notenermittlung wird der Teiler 13 verwendet.

 

Weitere Regelungen zur Bildung der Gesamtnote und der Platzziffer befinden sich in der LPO II.

Sondermaßnahme für das Schuljahr 2023/2024

 

Nähere Informationen finden Sie hier.